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Steuerberaterverband
Düsseldorf e.V.

Regional verwurzelt und bundesweit vernetzt geben wir dem steuerberatenden Berufsstand eine starke Stimme in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Unsere rund 4.000 Mitglieder unterstützen wir mit Beratung, Fachinformationen und zahlreichen Service-Leistungen. In unserer SteuerberaterAkademie finden Steuerberaterinnen und Steuerberater für sich und ihre Kanzlei ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot.

Aktuelle Meldungen

Heute ist unser Umsatzsteuer-Info-Newsletter Februar 2025 erschienen.

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Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit Schreiben vom 15.01.2025 und bestätigte die Auffassung des DStV. 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.11.2024 (VI R 1/23) entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

Vgl. BFH, PM v. 30.01.2025, Nr. 005/25

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Aktuelle Seminare der SteuerberaterAkademie

Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei fehlerhaften Rechnungen und Rechnungsberichtigungen

12.02.2025

Ordnungsgemäße Rechnungslegung und Vorsteuerabzug zählen zu den wesentlichen Praxisthemen des Umsatzsteuerrechts. Einerseits wird hierüber das Tagesgeschäft des Unternehmens abgewickelt, andererseits beinhalten das Erstellen von Ausgangsrechnungen sowie die Prüfung von Eingangsrechnungen ein nicht zu unterschätzendes Fehlerpotenzial. Die Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen können nicht nur eine Steuerschuld nach § 14c UStG bedeuten, sondern auch zum Verlust des Vorsteuerabzugs und damit zu erheblichen Steuer- und Zinsnachforderungen führen.

In diesem Kompaktseminar erhalten Sie praxisnahes Know-how rund um das Thema Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug bei fehlerhaften Rechnungen. Ihnen werden die Problematiken eines zu hohen wie eines zu niedrigen Steuerausweises verdeutlicht und Sie lernen, fehlerhafte Rechnungen auf moderne Art und Weise zu berichtigen, ohne den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu gefährden.

Optimale Gestaltung des Anhangs bei kleinformatigen Kapital- und KapCo-Gesellschaften

13.02.2025

Aufstellungsgrundsätze – Formulierungshilfen - Haftungsvermeidung

Die Erstellung des Anhangs bereitet in der mittelständischen Rechnungslegungspraxis regelmäßig erhebliche Probleme und kann Haftungsrisiken auslösen. Anhand von Checklisten, Strukturierungshilfen, Gestaltungsempfehlungen und praktischen Formulierungshilfen wird Schritt für Schritt dargestellt, wie Sie für Ihre Mandanten im handelsrechtlichen Kleinformat einen professionellen Anhang und die Offenlegung möglichst effizient, fehlerfrei und haftungsminimierend gestalten.

Rund um das Steuerberaterhonorar

18.02.2025

In diesem Seminar werden typische Probleme des Vergütungsrechts am Beispiel der wichtigsten Vorschriften der StBVV unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen besprochen. Im Mittelpunkt stehen „echte“ Fälle aus der Praxis, deren Darstellung dazu beitragen soll, Fehler zu vermeiden und im Konfliktfall Lösungen zu finden. Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript mit zahlreichen Berechnungsbeispielen, Formulierungsvorschlägen und Mustervorlagen (u.a. für verschiedene Arten von Honorarvereinbarungen, für einen schriftlichen Steuerberatungsvertrag und einen Kostenfestsetzungsantrag), die sich für eine Verwendung in der eigenen Kanzlei bestens eignen.

Praktische Tipps zur Abrechnungspraxis, zur Honoraroptimierung, zur Honorarsicherung und zur Bemessung der Gebühr runden das Seminar ab.

Sachbezüge und Umsatzsteuer

19.02.2025

Sachbezüge und andere (vermeintliche geldwerte) Vorteile, die ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden zuwendet, sorgen immer wieder für Diskussionen mit dem Finanzamt und führen zu Steuernachforderungen im Rahmen von Betriebsprüfungen. Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob das betriebliche Interesse an der Vorteilszuwendung im Vordergrund steht oder ob es sich um eine Vergütung für geleistete Dienste bzw. um eine bloße Aufmerksamkeit handelt. Ferner ist zu klären, ob mit der Sachbezugsbesteuerung ein Vorsteuerabzugsrecht einhergeht oder ob von vornherein der Vorsteuerabzug aus der Beschaffung der fraglichen Waren und Dienste zu versagen ist.