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Steuerberaterverband
Düsseldorf e.V.

Regional verwurzelt und bundesweit vernetzt geben wir dem steuerberatenden Berufsstand eine starke Stimme in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Unsere rund 4.000 Mitglieder unterstützen wir mit Beratung, Fachinformationen und zahlreichen Service-Leistungen. In unserer SteuerberaterAkademie finden Steuerberaterinnen und Steuerberater für sich und ihre Kanzlei ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot.

Aktuelle Meldungen

Am Dienstag, 29. Oktober 2024, ist das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 gestartet. Es betrifft nur Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist. Sie werden ab dem 29. Oktober 2024 per E-Mail aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben. Nicht betroffen sind diejenigen Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bereits vollständig abgeschlossen ist. Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt. Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen.

Die Fraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ringen seit September um die Regierungsentwürfe des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Am 16.10. schloss das Gremium das Verfahren zum JStG 2024 ab. Mit unzähligen Änderungen reicherten die Ampel-Partner das Vorhaben an. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) konnte dabei zum Teil mit seinen Anregungen punkten.

Bevor es zum Showdown im Finanzausschuss kam, tauschte sich DStV-Präsident StB Torsten Lüth intensiv mit MdB StBin Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin CDU/CSU, aus. Dabei ging es vornehmlich um Erleichterungen für die kleinen und mittleren Kanzleien und deren Mandanten – wie den Verzicht auf die Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, einer Stärkung der Abschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern oder im Wege des Sammelpostens und einer praxisnäheren Ausgestaltung der E-Rechnung.

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet.

Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:

Akademie

Präsenz- und Online-Seminare, Lehrgänge, Arbeitskreise

Mitgliedschaft

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Veranstaltungen

Aktuelles Wissen und Netzwerken - besuchen Sie die Veranstaltungen unseres Verbandes.

Fachinformationen

Unterstützung für die tägliche Praxis finden Sie in StBdirekt.

Portal für Fachberater

Hinweise, Forumlare und Fortbildungen für Fachberater (DStV e. V.)

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Aktuelle Seminare der SteuerberaterAkademie

Betriebsprüfung 2025: Modernisierung und Beschleunigung

21.11.2024

In unserem Online-Seminar setzen sich die Referenten vorrangig mit den Auswirkungen des DAC7-Umsetzungsgesetzes auseinander. Klar formuliertes Ziel des Gesetzgebers ist die Modernisierung der Außenprüfung, auch durch zeitnahe und beschleunigte Prüfungen. Das altbekannte Prinzip „Zuckerbrot und Peitsche“ hält jetzt auch in der Betriebsprüfung Einzug.

Die Referenten beleuchten die einzelnen Regelungen sowie das Zusammenspiel der Änderungen im Detail und geben praxisnahe Hinweise zur sachgerechten Umsetzung. Von der neuen hin zu einer besseren Betriebsprüfung?

Aktuelles zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - Rechtsprechung, Gestaltungen, Fallen

26.1^1.2024

Das Seminar behandelt ausgewählte aktuelle Themen aus dem Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht und dem Einkommensteuerrecht (letzteres, soweit relevant für die Vermögensnachfolge!), unter Einbeziehung insbesondere aktueller Rechtsprechung und auch diverser neuer „Gleichlautender Ländererlasse“. Außerdem werden Gestaltungshinweise gegeben, und es wird vor typischen Fehlern bei der Beratung gewarnt.

Der Referent ist zugleich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und als Autor eines großen Erbschaftsteuerkommentars („Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG“) seit mehr als 20 Jahren auf diesem Gebiet umfassend tätig.

Internationales Steuerrecht - Basiswissen für Praktiker

26.11.2024

Grenzüberschreitende Steuersachverhalte gehören mehr und mehr zum täglichen Geschäft der Steuerberaterin/des Steuerberaters. Parallel hierzu schaut die deutsche Finanzverwaltung zunehmend kritischer auf internationale Besteuerungssachverhalte. Nicht selten führen einzubehaltende Abzugsteuern auf Lizenzen, Funktionsverlagerungen, die ungeplante Entstrickung einzelner Wirtschaftsgüter, der Zufluss fiktiver Dividenden im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung etc. die „Hitlisten“ potenzieller Haftungsfälle an. Hinzu kommt, dass Mandanten verstärkt an ihre steuerlichen Berater mit dem Wunsch herantreten, aus Deutschland wegzuziehen. Für Sie als Berufspraktiker/in ist es daher unerlässlich, Ihr Wissen in diesem Bereich auszubauen, um typische steuerlich Problemfelder im grenzüberschreitenden Verhältnis zu erkennen und zu vermeiden. Das Seminar vermittelt Ihnen hierzu alle grundlegenden Aspekte des internationalen Steuerrechts in intensiver Weise und Sie erhalten wertvolle Praxishinweise von unserem erfahrenen Referenten.

Die verbindliche Auskunft in der Beratungspraxis (Inhalt, Verfahren und Praxistipps)

04.12.2024

Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO ist ein unterschätztes Instrument in der Beratung. Die besonderen formellen und inhaltlichen Voraussetzungen und die zögerliche Bearbeitung durch die Finanzverwaltung – auch aufgrund formaler Anforderungen -  schrecken in der Regel vor einer Antragstellung ab. Die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft ist aber zur Vermeidung von Haftungsfällen und Erlangung von Planungssicherheit ein wichtiges Beratungsinstrument.

In dem Webinar werden die Anforderungen an einen Antrag nach § 89 Abs. 2 AO aufgezeigt und Formulierungshilfen gegeben.