Steuerberaterverband
Düsseldorf e.V.
Regional verwurzelt und bundesweit vernetzt geben wir dem steuerberatenden Berufsstand eine starke Stimme in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Unsere rund 4.000 Mitglieder unterstützen wir mit Beratung, Fachinformationen und zahlreichen Service-Leistungen. In unserer SteuerberaterAkademie finden Steuerberaterinnen und Steuerberater für sich und ihre Kanzlei ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot.
Aktuelle Meldungen
Am Dienstag, 29. Oktober 2024, ist das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 gestartet. Es betrifft nur Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist. Sie werden ab dem 29. Oktober 2024 per E-Mail aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben. Nicht betroffen sind diejenigen Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bereits vollständig abgeschlossen ist. Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt. Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen.
Die Fraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ringen seit September um die Regierungsentwürfe des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Am 16.10. schloss das Gremium das Verfahren zum JStG 2024 ab. Mit unzähligen Änderungen reicherten die Ampel-Partner das Vorhaben an. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) konnte dabei zum Teil mit seinen Anregungen punkten.
Bevor es zum Showdown im Finanzausschuss kam, tauschte sich DStV-Präsident StB Torsten Lüth intensiv mit MdB StBin Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin CDU/CSU, aus. Dabei ging es vornehmlich um Erleichterungen für die kleinen und mittleren Kanzleien und deren Mandanten – wie den Verzicht auf die Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, einer Stärkung der Abschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern oder im Wege des Sammelpostens und einer praxisnäheren Ausgestaltung der E-Rechnung.
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem: