Steuerberaterverband
Düsseldorf e.V.
Regional verwurzelt und bundesweit vernetzt geben wir dem steuerberatenden Berufsstand eine starke Stimme in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Unsere rund 4.000 Mitglieder unterstützen wir mit Beratung, Fachinformationen und zahlreichen Service-Leistungen. In unserer SteuerberaterAkademie finden Steuerberaterinnen und Steuerberater für sich und ihre Kanzlei ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot.
Aktuelle Meldungen
Mit Schreiben vom 24.03.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 05.05.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.
Mit der Änderung des § 19 UStG durch das JStG 2025 wurde die Sonderregelung für Kleinunternehmer neu konzipiert. Zudem wurde mit der Einführung des neuen § 19a UStG das besondere Meldeverfahren geregelt, mit dem es inländischen Unternehmern ermöglicht wird, auch in anderen Mitgliedstaaten die (dortige) Kleinunternehmerregelung anzuwenden. Zu den Neuregelungen hat das BMF mit Schreiben vom 18.03.2025 Stellung genommen.
Unsere Seminare dazu:
- 26.03.2025 (09:00-11:00 Uhr): Sonderregelung für Kleinunternehmer, Neufassung des § 19 UStG und Neueinführung des § 19a UStG durch das JStG 2024 (BMF-Schreiben vom 18.03.2025)
- 30.04.2025 (09:00-09:45 Uhr): Die (große) Kleinunternehmerreglung
- 29.04.2025 (09:30-13:00 Uhr): Umsatzsteuer-Update
BMF vom 18.03.2025 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-03-18-sonderregelung-kleinunternehmer.html
Die für Zugezogene nach Großbritannien unter bestimmten Umständen gewährte Vergünstigung, nur das dorthin überführte Einkommen versteuern zu müssen (sog. Besteuerung auf „remittance basis"), kann in Deutschland eine kompensierende steuerliche Belastung nach sich ziehen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 14.01.2025 – IX R 37/21 entschieden.
BFH, PM vom 20.03.2025, Nr. 016/25 und BFH, Urteil vom 14.01.2025 –IX R 37/21