Steuerberaterverband
Düsseldorf e.V.
Regional verwurzelt und bundesweit vernetzt geben wir dem steuerberatenden Berufsstand eine starke Stimme in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Unsere rund 4.000 Mitglieder unterstützen wir mit Beratung, Fachinformationen und zahlreichen Service-Leistungen. In unserer SteuerberaterAkademie finden Steuerberaterinnen und Steuerberater für sich und ihre Kanzlei ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot.
Aktuelle Meldungen
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren. (Vgl. heute im bundestag Nr. 590 vom 11.09.2024)
Unser Online-Seminarangebot zur E-Rechnung im Herbst 2024:
- Gesetzliche Vorgaben an die E-Rechnung (17.10.2024, 08:30-10:30 Uhr)
Ausschreibung/Anmeldung unter: https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/ERV - Tipps bei der praktischen Arbeit mit der E-Rechnung (22.10.2024, 09:30-11:30 Uhr)
Ausschreibung/Anmeldung unter: https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/ERT - E-Rechnung für ganz Deutschland – ZUGFeRD (24.10.2024, 08:30-10:30 Uhr)
Ausschreibung/Anmeldung unter: https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/ERZ
Die Finanzverwaltung hat mit koordinierten Erlassen vom 24.06.2024 (BStBl I 2024, 1073) auf die Beschlüsse des BFH vom 27.05.2024 (II B 78/23 [AdV] und II B 79/23 [AdV]) reagiert und zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 01.01.2025 Stellung genommen.
Reaktion des NRW-Gesetzgebers:
NRW hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2024 (GV.NRW 2024, Nr. 23, 485) eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, nach der der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zulässig ist und ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Ein Kaufpreis um den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist ebenfalls grundsätzlich als Nachweis geeignet.
Der DStV-Praxenvergleich 2024 ist gestartet. Neben den bewährten Datenerhebungen wie Personalkostenvergleich je Qualifikation der Mitarbeiter und Berufserfahrung, Kosten-Umsatz-Verhältnis sowie Auswertungen zu den Human Resources sind in diesem Jahr Fragen zum Digitalisierungsgrad und der Nutzung von KI in der Kanzlei hinzugekommen.
Nehmen Sie jetzt teil und nutzen Sie die umfangreichen und aktuellen Daten, um Ihre Kanzlei am Markt besser zu positionieren zu können. Vorjahresteilnehmer können sich mit ihrem Benutzername und ihrem Passwort auf dem DStV-Praxenvergleichsportal unter www.dstv-praxenvergleich.de einloggen. Neue Teilnehmer am Praxenvergleich können sich ebenfalls über dieses Portal registrieren. Die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder kostenfrei und bis zum 31.10.2024 möglich.