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Steuerberaterverband
Düsseldorf e.V.

Regional verwurzelt und bundesweit vernetzt geben wir dem steuerberatenden Berufsstand eine starke Stimme in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Unsere rund 4.000 Mitglieder unterstützen wir mit Beratung, Fachinformationen und zahlreichen Service-Leistungen. In unserer SteuerberaterAkademie finden Steuerberaterinnen und Steuerberater für sich und ihre Kanzlei ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot.

Aktuelle Meldungen

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt. Mit im Paket ein frühes Weihnachtsgeschenk für den Berufsstand: endlich Sicherheit in der Beratung bis 31.12.2026 – die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung bei Inanspruchnahme der grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften ist gebannt. 

Rein, raus, rein: Die Übergangsregelung für Vergünstigungen im Sinne der §§ 5, 6, 7 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hatte Eingang in mehrere Gesetzesentwürfe gefunden. Der Appell des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) war stets der gleiche: Rechtssicherheit schaffen! Nachdem der DStV bereits im JStG 2022 eine Klarstellung gefordert hatte, war sie im Wachstumschancengesetz durch den Finanzausschuss ins Gespräch gebracht worden. Letztlich nahm der Deutsche Bundestag aber im Kreditzweitmarktförderungsgesetz eine Regelung auf. Dadurch besteht der Status Quo – rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin als Gesamthand – bis Ende 2026 fort. Die Begünstigungen waren scheinbar temporär gerettet.

Was die Berater und ihre Mandanten im Rahmen der Steuervergünstigungen weiterhin umtrieb: Kommt es am 01.01.2027 durch den Wegfall der Status Quo-Regelung zu einem Verstoß gegen die Nachbehaltensfristen und damit zu einer Nachversteuerung? Hierüber diskutierte der DStV-Steuerrechtsausschuss auch in seiner Frühjahrssitzung. Der lange Atem des DStV und die Adressierung der Problematik in diversen Stellungnahmen sowie in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Steuerfortentwicklungsgesetz zeigten schließlich Erfolg. Denn jetzt kann aufgeatmet werden! Wie im JStG 2024 geregelt ist, wird es für alle bis Ende 2026 realisierten Vorgänge keine Nachbesteuerung geben.

Offen ist hingegen nach wie vor, wie es um die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften ab 2027 steht. Der DStV spricht sich für eine Reform des Grunderwerbsteuerrechts aus. Er wird die Reformbestrebungen begleiten und insbesondere in puncto Rechtssicherheit und Praktikabilität kritisch prüfen.

Auch im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals naht ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023. Der DStV bittet daher erneut nachdrücklich um zeitlichen Aufschub. Unter anderem hat er sich mit einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing gewandt und bittet, zur Entlastung der Praxen auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 für Kapitalgesellschaften bis Ende April 2025 zu verzichten.

Am Dienstag, 29. Oktober 2024, ist das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 gestartet. Es betrifft nur Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist. Sie werden ab dem 29. Oktober 2024 per E-Mail aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben. Nicht betroffen sind diejenigen Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bereits vollständig abgeschlossen ist. Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt. Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen.

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Aktuelle Seminare der SteuerberaterAkademie

Latente Steuern – endlich durch Fallstudien verstehen, richtig anwenden und analysieren

09.12.2024

Latente Steuern sind ein bedeutendes und komplexes Thema der Jahresabschlusserstellung. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat ihre Bedeutung erheblich zugenommen, da Handels- und Steuerbilanz zunehmend voneinander abweichen. In diesem Webinar wird das Konzept der latenten Steuern praxisnah dargestellt. Anhand zahlreicher Fallstudien werden die wesentlichen Anwendungsfelder von latenten Steuern aufgezeigt und Sie lernen, wie Sie diese korrekt anwenden und analysieren können.

Die gemeinnützige GmbH (Einstieg und Update)

11.12.2024

Die gemeinnützige GmbH hat sich vom Exoten zum Dauerbrenner in der Beratungspraxis entwickelt. Eine Betreuung von gemeinnützigen Organisationen ist ohne vorhandenes Wissen zur Sonderform der gemeinnützigen GmbH undenkbar geworden. Insbesondere für Umgestaltungen, Tochtergesellschaften, Kooperationen, Joint Venture und Service­gesellschaften hat sich die gemeinnützige GmbH als sinnvolle Rechtsformalternative ergeben. Durch die zuletzt erfolgten Gesetzesänderungen im Zuge der Gemeinnützigkeitsreform wurden der Weg in die gGmbH, Ausgliederungen und Umstrukturierungen noch einmal erheblich erleichtert. Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Rechts- und Steuerfragen.

Umsatzsteuer im Online- und Versandhandel

12.12.2024

Die Umsatzsteuer beschäftigt die Online- und Versandhändler. Unternehmer und Berater sind mit immer neuen Geschäftsmodellen (z.B. Drop-Shipping, Lagerhaltung im Ausland, Influencer-Marketing) konfrontiert und müssen diese rechtssicher abbilden können.

Das Seminar zeigt Ihnen, welche umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten beim Online- und Versandhandel zu beachten sind. Ferner werden praktische Problemfälle dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, um unerwartete Umsatzsteuernachzahlungen zu vermeiden. Hierzu setzt sich die Veranstaltung im Detail mit den Änderungen aufgrund der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Änderungen durch die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets auseinander.

Safe your time - Workshop

12.12.2024

Nur kurz die E-Mail beantworten …, eine kleine Hilfestellung unter Kollegen …, kann ich mal kurz stören? Wir alle kennen diese Momente, die uns von unseren eigentlichen Aufgaben abhalten. Der Tag ist voll mit Aktivität - doch am Ende haben wir nur einen Bruchteil von dem erledigt, was auf unserer Agenda stand. Ist es das wert?