Steuerberaterverband Düsseldorf

Regional verwurzelt und bundesweit vernetzt geben wir dem steuerberatenden Berufsstand eine starke Stimme in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Unsere rund 4.000 Mitglieder unterstützen wir mit Beratung, Fachinformationen und zahlreichen Service-Leistungen. In unserer SteuerberaterAkademie finden Steuerberaterinnen und Steuerberater für sich und ihre Kanzlei ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot.

Die TAXarena kommt 2024 nach NRW!

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Aktuelle Meldungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 (I R 21/20) für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als „neuer“ Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger als „alter“ Organträger erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird.

Im Streitfall bestand ursprünglich zwischen der A-GmbH (Klägerin) als Organgesellschaft und der B-GmbH als Organträgerin eine steuerliche Organschaft. Nachdem die X-OHG im März 2015 sämtliche Anteile der B-GmbH erworben hatte, wurde die B-GmbH im November 2015 mit Rückwirkung zum April 2015 auf die X-OHG verschmolzen. Die Klägerin, deren Wirtschaftsjahr schon im Januar 2015 begonnen hatte, wollte daraufhin für das gesamte Jahr 2015 als Organgesellschaft der X-OHG behandelt werden. Das Finanzamt lehnte dies im Einklang mit der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Auffassung ab. Aufgrund des zeitlich nachfolgenden Umwandlungsstichtags (April 2015) sei die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in die (neue) Organträgerin (X-OHG) zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Klägerin (noch) nicht erfüllt gewesen. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Zeitgleich sind drei weitere Urteile des BFH zu diesem Themenkreis veröffentlicht worden (I R 36/20, I R 40/20 und I R 45/20). 

Hinweis: In unserem Steuer-Update vom 08.12.2023 (11:30 -13:00 Uhr) geht StB Markus Perschon auch auf diese Entscheidungen ein und gibt Ihnen wichtige Tipps für Ihre Beratungspraxis.
Zur Anmeldung 

BFH, PM vom 23.11.2023 

In sechs Monaten, am 16. Mai 2024, ist es so weit: Dann findet die Innovationsmesse für den steuerberatenden Berufsstand zum ersten Mal auch in Düsseldorf statt! Veranstalter sind die drei NRW-Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Wir erwarten rund 200 Fachaussteller. Seien Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) als Besucher dabei – es lohnt sich!

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.1.2024.

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Aktuelle Seminare der SteuerberaterAkademie

Honorargespräche souverän führen - So erhöhen Sie die Honorarakzeptanz Ihrer Mandanten

28.11.2023

Steuerberater werden durch Mandanten immer häufiger mit Fragen nach der Höhe und der Angemessenheit ihres Honorars konfrontiert. Viele Mandanten sind honorar-sensibler geworden, stellen Honorarvergleiche an und hinterfragen die Honorarhöhe kritischer als in der Vergangenheit. Steuerberater müssen daher insbesondere den Inhalt und Nutzen der erbrachten Leistungen aufzeigen.

Das Seminar zeigt die Phasen eines erfolgreichen Honorargesprächs in seiner logischen und chronologischen Reihenfolge. Jede einzelne Phase des Gesprächs ist letztlich entscheidend für den Erfolg. Zahlreiche leicht anwendbare Tipps, Musterformulierungen und Gesprächsleitfäden helfen bei der Umsetzung in der Praxis.

Hinweis:
Das Seminar behandelt vorrangig die mandantenorientierte Gestaltung des Honorargesprächs. Einzelfragen zur Anwendung der StBVV und des Gebührenrechts sind daher nicht Gegenstand des Seminars.

Veränderungsprozesse in der Kanzlei erfolgreich gestalten - Mitarbeiter überzeugen - Widerstände überwinden

05.12.2023

„Der Mensch ist ein Gewohnheitstier“ sagt schon der Volksmund. Viele Mitarbeitende arbeiten daher nach dem Prinzip „Haben wir schon immer so gemacht“ und stehen größeren Veränderungen am eigenen Arbeitsplatz oft skeptisch gegenüber. Bei dieser Denkweise besteht allerdings die Gefahr, Marktveränderungen nicht rechtzeitig zu erkennen und im Wettbewerb zurückzufallen.

Eine wichtige unternehmerische Aufgabe jedes Kanzleiinhabers ist es daher, aktuelle Entwicklungen in der Steuerberatungsbranche regelmäßig zu beobachten und erforderliche Veränderungen in der Kanzlei rechtzeitig und konsequent umzusetzen.

Das Seminar zeigt eine bewährte Vorgehensweise zur Gestaltung von kanzeleiinternen Veränderungsprozessen. Zahlreiche Arbeitshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung in der Praxis.

Das Wachstumschancengesetz für Praktiker

06.12.2023

Durch dieses Gesetz soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und neue Investitionsanreize geschaffen werden. Bürokratieabbau wird ebenso wie die Anzeige unerwünschter auch innerstaatlicher Steuergestaltungen angestrebt.

Die Zustimmung des Bundesrates dürfte dann nur noch Formsache sein. Mit Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung ist in letzter Sekunde zu rechnen.

Mit mehr als 50 Einzelmaßnahmen wird das fast 300 Seiten umfassende Gesetz eine Vielzahl von Neuregelungen enthalten.

Die letztlich verabschiedeten Änderungen sollten auch wegen Rückfragen der Mandanten und neuer Gestaltungsmöglichkeiten kurzfristig bekannt sein.

Mit diesem Webinar werden die für den Beratungsalltag praxisrelevanten Änderungen und Entwicklungen im Überblick dargestellt, erläutert und anhand anschaulicher Beispiele deren Relevanz verdeutlicht.

Quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Betriebsprüfung

11.12.2023

Das BMF hat mit Schreiben vom 05.09.2023 zur Anwendung automationsgestützter, quantitativer Prüfungsmethoden wie Zeitreihenanalyse, Ziffernanalyse, Struktur- und Vergleichsanalyse, Summarische Risikoprüfung und Stichprobenverfahren in der steuerlichen Außenprüfung Stellung genommen.

Diese Prüfungsmethoden werden in Außenprüfungen zur Verprobung der Besteuerungsgrundlagen des Steuerpflichtigen und für Plausibilitätsprüfungen eingesetzt. Zudem können Prüffelder unter Risikogesichtspunkten erkannt und bei Auffälligkeiten weitere Prüfungshandlungen veranlasst werden.

In diesem Seminar werden Ihnen die quantitativen Prüfungsmethoden praxisnah anhand von Beispielen erörtert, Hinweise auf die praktische Anwendbarkeit gegeben und soweit vorhanden entsprechende Urteile vorgestellt.