BMF: Softwareauftragsentwicklung Steuerabzug nach § 50a EStG
Das Bundesfinanzministerium hat am 02.08.2022 ein Schreiben zum Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragungsentwicklung veröffentlicht. Es äußert sich u.a. zur Frage, wann von einem endgültigen wirtschaftlichen Übergang des Urheberrechts in Form eines sog. wirtschaftlichen Rechtekaufs (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) auszugehen ist. Dieses Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden, bei denen der Vertragsabschluss zur Softwareauftragsentwicklung nach dem 06.06.2021 stattgefunden hat, und auf Sachverhalte, die nach diesem Datum entstehen. Aus Vereinfachungsgründen ist dieses Schreiben auch auf alle Zahlungen anzuwenden, die nach dem 06.06.2021 zufließen.