Aktuelles

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Informationen aus dem Verband und zum Steuerrecht

Der Steuerberaterverband Düsseldorf hat sein Informationsangebot für seine Mitglieder erweitert – mit einer monatlichen Umsatzsteuer-Info erhalten Sie monatlich aktuelle Änderungen übersichtlich aufbereitet. So bleiben Sie und Ihre Mitarbeitenden auf dem Laufenden. Sie erhalten die Fachinformationen bequem per E-Mail-Newsletter und können sie einfach per Klick herunterladen. Die erste E-Mail enthält die Umsatzsteuer-Infos Dezember 2024 und Januar 2025.  

Das BMF hat mit Schreiben vom 20.01.2025 zur Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.

Vgl. BMF vom 20.01.2025 - IV D 4 - S 3225/00006/006/003  

Zudem hat das BMF mit Schreiben vom 20.01.2025 zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG die Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bekanntgegeben.

Vgl. BMF, Schreiben vom 20.01.2025 - IV D 4 - S 3224/00006/003/002 

Von der Knappschaft gezahlte, nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen, stehen Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleich und sind als Ausfluss der ausgeübten Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftsarzt als nachträgliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit gem. § 24 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen.

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2024, 3 K 1608/21 E

Bei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung i.S.d. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Einzelfall auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10% der land- und forstwirtschaftlichen Fläche ausmachen.

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2024, 3 K 2604/21 E

Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn.
Auch wenn die Anteilsübertragung mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhing, war sie im Urteilsfall durch dieses nicht (maßgeblich) veranlasst. Vielmehr war das entscheidende Motiv für die Übertragung für alle Beteiligten erkennbar die Regelung der Unternehmensnachfolge. 

BFH, Urteil vom 20.11.2024, VI R 21/22

Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung). Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken, sind periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen.

BFH, Urteil vom 21.11.2024, VI R 9/22