Entwurf Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor:
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1200 Euro
Arbeitnehmer:innen werden unmittelbar und zeitnah steuerlich entlastet indem Werbungskosten bei der Einkommensteuer ohne Sammlung von Belegen in Höhe von 1200 Euro pauschal anerkannt werden. Diese Vereinfachung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10 347 Euro
Die weitere Anhebung des Grundfreibetrages dient dem teilweisen Ausgleich der kalten Progression entsprechend der tatsächlichen Inflationsrate 2021 bzw. der geschätzten Inflationsrate 2022. Damit werden alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher ist.
Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler:innen
Für Pendler:innen ab dem 21. Kilometer wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen. Gleichfalls wirkt die Anhebung über die Mobilitätsprämie als Entlastung für Geringverdienende
Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 16.03.2022
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/03/2022-03-16-steuerentlastungen-unterstuetzen-buergerinnen.html?cms_pk_kwd=16.03.2022_Steuerentlastungen+unterst%C3%BCtzen+B%C3%BCrger+innen&cms_pk_campaign=Newsletter-16.03.2022