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Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren. (Vgl. heute im bundestag Nr. 590 vom 11.09.2024)

Unser Online-Seminarangebot zur E-Rechnung im Herbst 2024:

Die Finanzverwaltung hat mit koordinierten Erlassen vom 24.06.2024 (BStBl I 2024, 1073) auf die Beschlüsse des BFH vom 27.05.2024 (II B 78/23 [AdV] und II B 79/23 [AdV]) reagiert und zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 01.01.2025 Stellung genommen.

Reaktion des NRW-Gesetzgebers:

NRW hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2024 (GV.NRW 2024, Nr. 23, 485) eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, nach der der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zulässig ist und ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Ein Kaufpreis um den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist ebenfalls grundsätzlich als Nachweis geeignet.

Der DStV-Praxenvergleich 2024 ist gestartet. Neben den bewährten Datenerhebungen wie Personalkostenvergleich je Qualifikation der Mitarbeiter und Berufserfahrung, Kosten-Umsatz-Verhältnis sowie Auswertungen zu den Human Resources sind in diesem Jahr Fragen zum Digitalisierungsgrad und der Nutzung von KI in der Kanzlei hinzugekommen.

Nehmen Sie jetzt teil und nutzen Sie die umfangreichen und aktuellen Daten, um Ihre Kanzlei am Markt besser zu positionieren zu können. Vorjahresteilnehmer können sich mit ihrem Benutzername und ihrem Passwort auf dem DStV-Praxenvergleichsportal unter www.dstv-praxenvergleich.de einloggen. Neue Teilnehmer am Praxenvergleich können sich ebenfalls über dieses Portal registrieren. Die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder kostenfrei und bis zum 31.10.2024 möglich. 

Die drei Steuerberaterverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, sich in den Beratungen im Bundesrat und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren für einen Verzicht auf die Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen einzusetzen.

Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen (z.B. Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 % auf 15 %) umgesetzt. Das BMF hat nun einen Diskussionsentwurf veröffentlicht.

Wie kann „Künstliche Intelligenz“ Steuerberaterinnen und Steuerberater heute schon bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen? Antworten dazu erhalten Sie auf dem KI-Tools-Day des AK Digitalstrategie des Deutschen Steuerberaterverbandes am Dienstag, 24.09.2024, 10:00 bis 13:00 Uhr, als kostenloses Online-Event über die Plattform Zoom. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und Präsentationen von namhaften Experten, Unternehmen und Verlagen der Branche.

Mit Schreiben vom 14.08.2024 hat das BMF die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (VWG VP) hinsichtlich des Themenbereichs konzerninterner Finanzierungsbeziehungen (Kapitel III. J. der VWG VP), welche u.a. die neuen Regelungen in § 1 Abs. 3d und 3e AStG berücksichtigt, an bestimmte Verbände versandt.

„Ein neues Miteinander. Führung im Wandel“ ist das Thema des diesjährigen Steuerberatertages zum Berufsethos am 14.11.2024, eine gemeinsame Veranstaltung von Kommende Dortmund, Steuerberaterverband Düsseldorf und Steuerberaterverband Westfalen-Lippe.

In der August-Ausgabe widmet sich das BMF vertieft dem Thema Steuern, unter anderem den Ergebnissen der Expertenkommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „Vereinfachte Unternehmensteuer“. Zudem berichtet das BMF über das Netzwerk empirische Steuerforschung (NeSt) und die monatsaktuellen Statistiken zur finanzpolitischen Entwicklung in Deutschland.