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BMF: Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (BStBl. I 2021 S. 2483) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF mit Schreiben vom 26.01.2023 (IV C 2 - S 2706/19/10008 :001 [2023/0091036]) die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 ((BStBl. I 2021 S. 2483) für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31.12.2024 verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum 31.12.2022 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (a.a.O.) Gebrauch gemacht wurde.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

BMF-Schreiben vom 26.01.2023