BMF: Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024
Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl. I 2022 Seite 1743) wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt. Die Änderung ist am 01.10.2022 in Kraft getreten. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF mit Schreiben vom 25.10.2022 zur Anwendung Stellung. Thematisiert werden die Anwendungsregelung für die Änderungen, die Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze hinichtlich Anwendungsbereich und Anwendungszeitraum, die Vereinfachungsregelungen für die Abrechnung auf Grundlage des Gastages, für die Abrechnung von Gas- und Wärmelieferungen, die Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und beim zu hohen Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette. Abschließend wird auch die Wiederanwendung des Regelsteuersatzes zum 01.04.2024 geregelt.
BMF-Schreiben vom 25.10.2022 – III C 2 - S 7030/22/10016 :005 (2022/1014041)