Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 verlängert
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner Sitzung am 25. Januar eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.
Die Landesregierung greift eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.
Zur Pressemitteilung des NRW-Wirtschaftsministeriums gelangen Sie hier.