Überbrückungshilfe IV kann ab heute beantragt werden
Seit heute können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten.
Bereits am 18.01.2022 bietet Ihr Verband ein Onlineseminar dazu an. Klicken Sie hier, um sich anzumelden.
Zur ausführlichen Pressemitteilung des BMWi gelangen Sie hier.