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Vorläufige Steuerfestsetzung bei Aktienveräußerungsverlusten

Nach einem BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 werden Einkommensteuerfestsetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EStG a.F.) vorläufig durchgeführt.Zum Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung gelangen Sie hier.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-01-31-vorlaeufige-steuerfestsetzung-im-hinblick-auf-anhaengige-musterverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=1