Vorläufige Steuerfestsetzung bei Aktienveräußerungsverlusten
Nach einem BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 werden Einkommensteuerfestsetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EStG a.F.) vorläufig durchgeführt.Zum Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung gelangen Sie hier.