BFH: Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Arbeitnehmer
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn.
Auch wenn die Anteilsübertragung mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhing, war sie im Urteilsfall durch dieses nicht (maßgeblich) veranlasst. Vielmehr war das entscheidende Motiv für die Übertragung für alle Beteiligten erkennbar die Regelung der Unternehmensnachfolge.