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Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung - Jetzt nur noch individueller Zugang für Beschäftigte - Keine Bildungsschecks für Betriebe mehr!

Fachkräfte sichern und Digitalisierung gestalten - flexibles Förderangebot insbesondere für Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten (Höchstens der auf dem Bildungsscheck vermerkte Betrag) aus Mitteln der Europäischen Union.

Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen über den individuellen Zugang.
Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert (50%). Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 500 Euro.
Der Bildungsscheck wird nach einer kostenlosen Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung in einer ausgewählten Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen verbindlich.
Einzelpersonen können einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und ihren Wohnsitz in NRW haben.

Bei Vorliegen der Kriterien zur Ausgabe von Bildungsschecks wird der Bildungsscheck im Anschluss an die Beratung ausgehändigt und kann anschließend beim Weiterbildungsträger eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis: KEINE BILDUNGSSCHECKS FÜR BETRIEBE MEHR

Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Bis dahin ausgegebene betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.

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