BMF: Anpassung des UStAE (Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 auf 50 zum 01.01.2024)
Durch das Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 wurde rückwirkend zum 01.01.2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) von 35 € auf 50 € angehoben. Das BMF hat nun mit Schreiben vom 12.07.2024 den UStAE (Abschn. 3.3, Abschn. 15.6 sowie Abschn. 15.12) entsprechend angepasst.