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BMF: Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurantdienstleistungen – Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht

Die zum 01.07.2020 als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft mit Ablauf des 31.12.2023 aus. Ab dem 01.01.2024 ist auf diese Umsätze der allgemeine Steuersatz in Höhe von 19% anzuwenden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 ausgeführt werden, der bis zum 31.12.2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7% angewandt wird.

BMF vom 21.12.2023