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BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale (§ 18 Abs. 4 InvStG)

Basiszins zum 02.01.2025

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 02.01.2025 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 gem. § 18 InvStG erforderlich ist.

BMF vom 10.01.2025