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BMF: Berechnung der Lohnsteuer ab Januar 2023 - Unsere Lohnsteuerseminare helfen weiter!

Vor dem Hintergrund des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 hat das Bundesfinanzministerium Übergangsregelungen hinsichtlich des ab Januar 2023 vorzunehmenden Lohnsteuerabzugs getroffen (vgl. BMF vom 08.12.2022).

Unsere Empfehlung: Buchen Sie jetzt schon unsere Lohnsteuerseminare (Aktuelle Entwicklungen im Lohnsteuerrecht) im Januar 2023 – auch als Kanzleiangebot buchbar – und bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter auf dem Laufenden!