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BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2023

Mit Schreiben vom 14.11.2022 (IV C 7 - S 3104/19/10001 :008) hat das BMF die Vervielfältiger bekanntgegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab dem 01.01.2023 berechnet wird.

Zum BMF-Schreiben