BMF: Das ändert sich 2024
Was gilt seit dem Jahreswechsel? Wovon profitieren Bürgerinnen und Bürger? Für wen lohnt sich das und wie genau? Auf diese Fragen geht das BMF in seiner Pressemitteilung vom 28.12.2023 ein.
Die Änderungen in „Schlagworten“:
- Höherer Grundfreibetrag und Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags
- Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
- Höhere Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage, Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
- Mehr Geld für Kinder
- Abschluss der Familienkassenreform
- Stromsteuer
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Internationale Unternehmensbesteuerung: Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie
- Anpassung der Zinsschranke
- Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
- Absenkung der Niedrigsteuergrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Lizenzschranke
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