Startseite

BMF: E-Rechnung im Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

Im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer sind die Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen und Einfuhrbelegen im Original nachzuweisen (§ 61a Abs. 2 Satz 3 UStDV). Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer müssen zudem durch behördliche Bescheinigung nachweisen, dass sie als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen sind (§ 61a Absatz 4 UStDV).

Einreichung von elektronisch übermittelten Rechnungen: Im Fall von elektronisch übermittelten Rechnungen (E-Rechnungen oder sonstige Rechnungen in einem anderen elektronischen Format) können diese auf einem Speichermedium (z.B. USB-Stick) oder durch Hochladen im Portal des Bundes (BOP), welches vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) betrieben wird, vorgelegt werden.

BMF, Schreiben vom 27.03.2025