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BMF: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den Bundesländern Vorgaben zu den ertragsteuerrechtlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten wie Bitcoin erarbeitet. Damit erhalten die Steuerpflichtigen eine Hilfestellung bei der Dokumentation und Erklärung ihrer Einkünfte und die Finanzämter Hinweise zur Prüfung und Veranlagung entsprechender Steuererklärungen.

Hinweis: Unser Onlineseminar dazu am 26.03.2025 (09:00-12:00 Uhr) Zur Ausschreibung/Anmeldung 

Zum BMF-Schreiben vom 06.03.2025