BMF: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Anwendung ab dem 01.04.2023)
Mit Schreiben vom 13.02.2023 hat das BMF geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Die geänderten Programmablaufplänen berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am 18.11.2022 bekannt gemachten Programmablaufpläne wurden nicht vorgenommen. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem 01.04.2023 anzuwenden.
BMF vom 13.02.2023