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BMF: Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten TSE bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

Wirtschaftsguteigenschaft – Abschreibungen – Digitale Schnittstelle – Vereinfachungsregelung

Der Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung wurde auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet. Damit sind diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Zur Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern befasst sich das BMF-Schreiben vom 30.08.2023. Die Themen im Überblick:

  • Wirtschaftsguteigenschaft
  • Abschreibungen
  • Digitale Schnittstelle
  • Vereinfachungsregelung

Vgl. BMF, Schreiben vom 30.08.2023