BMF-Monatsbericht Februar 2023
Steuerliche Wachstumsförderung, Steuermodernisierung, Steuervereinfachung und Steuerfairness
Am 21.02.2023 hat das BMF den Monatsbericht Februar veröffentlicht. Kernthema ist die wirtschafts- und finanzpolitische Zeitenwende. Ein Handlungsfeld ist das Steuerrecht. So wird das BMF im Frühjahr 2023 mit zwei steuerlichen Gesetzesinitiativen für einen finanzpolitischen Neustart sorgen: Erstens geht es um Wachstumsimpulse für Unternehmen angesichts der Herausforderungen und Krisen, zweitens um Steuermodernisierung, Steuervereinfachung und Steuerfairness.
Steuerliche Wachstumsförderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Mit der Unternehmensbesteuerung gibt es einen klaren Hebel zur gezielten Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Im Vordergrund der Initiative zu diesem Gesetzentwurf steht die im Koalitionsvertrag fest vereinbarte Einführung einer Investitionsprämie, insbesondere für Investitionen in die Transformation und Modernisierung der Wirtschaft. Daneben soll die bereits eingeführte steuerliche Forschungsförderung signifikant ausgeweitet werden. Geprüft werden zudem attraktive Thesaurierungsmöglichkeiten, die Verlängerung degressiver Abschreibungsmöglichkeiten und Abschreibungsbedingungen für klein- und mittelständische Unternehmen sowie weitere Maßnahmen, die die Investitionstätigkeit und die Resilienz insbesondere des Mittelstands verbessern.
Steuermodernisierung, Steuervereinfachung und Steuerfairness: Das BMF wird darüber hinaus in diesem Jahr einen Gesetzentwurf mit dem Schwerpunkt Steuervereinfachung und Steuerfairness vorlegen, um steuerliche Pflichten für viele einfacher und transparenter zu machen. Steuervereinfachungen sollen den Erfüllungsaufwand für die Steuerzahlerinnen und -zahler verringern. Die Bundesregierung hat dazu in den vergangenen Monaten bereits einige wesentliche Schritte vorgenommen, z.B. den höheren Sparer-Pauschbetrag, die vereinfachte Homeoffice-Regelung oder Maßnahmen zum Abbau von Steuererklärungspflichten beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Zur Senkung des Erfüllungsaufwands und der Bürokratiekosten wird auch die Steuerverwaltung selbst ihren Beitrag leisten müssen. Ziel ist es, den automatisierten Datenaustausch der unterschiedlichen datensammelnden Stellen und Register zu vereinfachen. Die Steuerverwaltung entwickelt eine App, mit der individuelle Belege digitalisiert und dann im Benutzerkonto in ELSTER, dem Online-Finanzamt, hochgeladen werden können. Hierfür soll eine ELSTER-App für mobile Betriebssysteme im Jahr 2023 bereitgestellt werden.
Hinweis: Zudem sei darauf hingewiesen, dass in einem dritten Steuergesetzgebungsverfahren die Einführung der globalen effektiven Mindeststeuer in Deutschland vorgesehen ist. Hier ist die zweite Säule des OECD-Konzepts in nationales Recht umzusetzen, die auf internationaler beziehungsweise europäischer Ebene bereits auf den Weg gebracht wurde. Auch dabei geht es darum, dies mit dem minimal nötigen Erfüllungsaufwand für die Betriebe in Deutschland zu erreichen.
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