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BMF: Neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen

 Das BMF hat mit Schreiben vom 7. Februar 2022 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie für die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer angepasst.
Geregelt wurde insbesondere der Vorsteuerabzug und die Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrrädern.

Das Schreiben kann hier abgerufen werden.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2022-02-07-umsatzsteuerliche-bemessungsgrundlage-fuer-die-unternehmensfremde-private-nutzung-von.pdf?__blob=publicationFile&v=1