BMF: Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2023
Aufgrund des § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 23.11.2022 die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2023 bekannt gemacht.
BMF-Schreiben vom 23.11.2022 (inkl. Übersicht über die Pauschbeträge zum 01.01.2023)