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BMF-Schreiben vom 18.03.2025: Sonderregelung für Kleinunternehmer

Neufassung des § 19 UStG und Neueinführung des § 19a UStG durch das JStG 2024 zum 01.01.2025

Mit der Änderung des § 19 UStG durch das JStG 2025 wurde die Sonderregelung für Kleinunternehmer neu konzipiert. Zudem wurde mit der Einführung des neuen § 19a UStG das besondere Meldeverfahren geregelt, mit dem es inländischen Unternehmern ermöglicht wird, auch in anderen Mitgliedstaaten die (dortige) Kleinunternehmerregelung anzuwenden. Zu den Neuregelungen hat das BMF mit Schreiben vom 18.03.2025 Stellung genommen.

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BMF vom 18.03.2025