BMF-Schreiben: Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i.d.F. des KöMoG
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 (BStBl. I 2021 S. 889; KöMoG) wurde in Bezug auf die ertragsteuerliche Organschaft ein Wechsel der bisherigen Behandlung von Minder- und Mehrabführungen vollzogen und die Bildung steuerlicher Ausgleichsposten durch die Einlagelösung ersetzt (§ 14 Abs. 4 KStG). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF hierzu ein neues Schreiben veröffentlicht.