BMF: Schriftliche Steuerberaterprüfung 2023 (zugelassene Hilfsmittel)
Das BMF hat am 14.10.2022 die Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2023 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel vom 14.10.2022 veröffentlicht.
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2023 findet bundeseinheitlich vom 10.10.2023 bis 12.10.2023 statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Näheres regeln die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden.
Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2023 werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen:
- Abgabenordnung,
- Finanzgerichtsordnung,
- Verwaltungszustellungsgesetz,
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz,
- Bewertungsgesetz,
- Umsatzsteuergesetz,
- Einkommensteuergesetz,
- Körperschaftsteuergesetz,
- Gewerbesteuergesetz,
- Umwandlungsgesetz,
- Umwandlungssteuergesetz,
- Außensteuergesetz,
- Investitionszulagengesetz,
- Grunderwerbsteuergesetz,
- Grundsteuergesetz,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Handelsgesetzbuch,
- Aktiengesetz,
- GmbH-Gesetz,
- Steuerberatungsgesetz.
Zu den zugelassenen Hilfsmitteln und Gleichlautenden Erlassen vom 14.10.2022