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BMF: Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen

Neufassung des § 4 Nr. 18 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zum 01.01.2020

Das BMF hat am 14.02.2023 sein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen (III C 3 - S 7175/21/10003 :003 [2023/0067105]) veröffentlicht. Die Verwaltung bezieht darin Stellung zur, Neufassung des § 4 Nr. 18 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zum 01.01.2020 und zur BFH-Rechtsprechung zu im Rahmen eines Menüservices erbrachten Leistungen, zu Leistungen eines Trägers des Jugendfreiwilligendienstes und eines Betriebs einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.
BMF vom 14.02.2023