BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebühren als durchlaufender Posten oder Leistungsentgelt
Mit seinem Schreiben vom 11.01.2023 (III C 2 - S 7200/19/10004 :005 [2023/0008032]) hat das Bundesfinanzministerium sich zur Auslegung des BFH-Urteils vom 03.07.2014 (V R 1/14) sowie zur Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geäußert und das BMF-Schreiben vom 11.02.2000 (BStBl. I 2000 S. 360) aufgehoben.