BMF zur Ermittlung des Gebäudesachwerts und der Bewirtschaftungskosten nach dem BewG
Das BMF hat mit Schreiben vom 20.01.2025 zur Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Vgl. BMF vom 20.01.2025 - IV D 4 - S 3225/00006/006/003
Zudem hat das BMF mit Schreiben vom 20.01.2025 zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG die Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bekanntgegeben.
Vgl. BMF, Schreiben vom 20.01.2025 - IV D 4 - S 3224/00006/003/002