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BMJ: Gesetz zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen tritt am 22.06.2023 in Kraft

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes tritt am 22. Juni 2023 in Kraft.  

Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, sollen mit dem Gesetz transparent gemacht werden. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen soll aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, erfolgen (sogenanntes public Country by Country Reporting on Taxes). Darüber hinaus werden im HGB punktuelle weitere Änderungen vorgenommen. In das Gesetz wurden zudem auch eilbedürftige Änderungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes aufgenommen.
Vgl. BMJ vom 21.06.2023