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Bundesrat macht den Weg frei für 31 Gesetze aus dem Bundestag

In der letzten Sitzung des Jahres 2022 (1029. Sitzung des Bundesrates am 16.12.2022) absolvierte der Bundesrat noch einmal ein umfangreiches Programm. Er billigte 31 Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet und danach wie geplant in Kraft treten - einige schon zum 01.01.2023.

Zu den Vorlagen aus dem Bundestag gehören u.a.:

  • zwei Gesetze mit Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom (TOP 72 und TOP 73) sollen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie kleine, mittlere Unternehmen entlasten, aber auch größere Verbraucher, die nicht von den Dezember-Soforthilfen profitiert haben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen - rückwirkend auch für Januar und Februar.
  • das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (TOP 18): Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.
  • das Jahressteuergesetz (TOP 10): Es vereint zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht, die teilweise zu Entlastungen als auch Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Änderungen im Bewertungsgesetz könnten hingegen zu höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.

Zur BR-Tagesordnung vom 16.12.2022 und zum Beschlusstenor