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Bundesrat stimmt reduzierter Umsatzsteuer auf Gas und Inflationsausgleich zu

Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 07.10.2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 beträgt sie statt 19% nur 7%. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Prämien zum Inflationsausgleich steuerfrei: Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 € von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.10.2022: Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft.
Hinweis: vgl. BMF-Entwurfsschreiben vom 22.09.2022 (der Entwurf beinhaltet bisher keine Regelungen zur Fernwärme).

Appell an die Bundesregierung und Unterstützung für Strom- und Gaspreisbremse: In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreize zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss. Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat - sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Vgl. dazu Bundesrat Kompakt vom 07.10.2022