Bundestag-Finanzausschuss: Anhörung zum JStG 2022
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.10.2022 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines JStG 2022 (20/3879) beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, dem 07.11.2022, stattfinden. Mit dem JStG sollen mehrere Freibeträge erhöht und Immobilien-Abschreibungen verbessert werden. Außerdem soll die wegen der Corona-Pandemie eingeführte sog. Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 € auf 1.000 € pro Jahr angehoben werden. Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 € auf 1.000 € für Alleinstehende und das Doppelte für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner steigen. Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu ihrem Antrag auf zügige vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages (20/2536).
Zum Stand der Gesetzgebung vgl. auch stbdirekt