Startseite

Corona-Schlussabrechnungen: Verbände machen Druck

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene fordern die Steuerberaterverbände gemeinsam mit den Steuerberaterkammern einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess sowie eine Verlängerung der Einreichungsfrist.

Deutscher Steuerberaterverband, Bundessteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer rufen in einem offenen Brief an das Bundeswirtschaftsministerium die Verwaltung auf, die „alle Beteiligten lahmlegende Bürokratiewut“ endlich zu stoppen. Es sei absurd, dass selbst bei kleinen Förderbeträgen sämtliche Belege erneut angefordert werden. Prüfende Dritte und Unternehmen seien durch unnötige Rückfragen und geforderte Nachweise viele Monate nach Einreichung der Schlussabrechnung unverhältnismäßig belastet. Der übermäßig aufgeblähte Prüfprozess bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen mache den prüfenden Dritten eine Fristeinhaltung zum 31.03.2024 unmöglich.

Sie fordern daher dringend einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess nebst Verlängerung der Einreichungsfrist. Verbunden mit einer generellen Kleinbetragsregelung und der Möglichkeit, bei geringen Fördervolumina gänzlich auf die Einreichung von Schlussabrechnungen zu verzichten, könnten diese Maßnahmen die Belastung spürbar reduzieren.

Auch die drei Steuerberaterverbände in NRW haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur gewandt, auf die Missstände hingewiesen und insbesondere eine Anpassung des Prüfprozesses und eine Verlängerung der Einreichungsfrist gefordert.

Bereits Anfang Februar hatte DStV-Präsident StB Torsten Lüth das nahende Fristende zur Einreichung der Schlussabrechnungen zum Anlass genommen, im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die mit den Corona-Wirtschaftshilfen verbundenen Belastungen und Sorgen des Berufsstands deutlich zu adressieren. Auch in diesem Gespräch mit der zuständigen BMWK-Abteilungsleiterin Dr. Sabine Hepperle standen die Mehrbelastungen in den Kanzleien aufgrund der umfangreichen und schablonenhaften Beleganforderungen durch die einzelnen Bewilligungsstellen der Länder im Fokus.

Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.