Corona-Schlussabrechnungen: Verband im Gespräch mit Thomas Jarzombek MdB
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene fordern die Steuerberaterverbände gemeinsam mit den Steuerberaterkammern einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess sowie eine Verlängerung der Einreichungsfrist. Neben Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium sowie die Wirtschaftsministerien der Länder werden auf allen Ebenen Gespräche geführt.
Der 1. Vorsitzende unseres Verbandes, StB/WP Carsten Nicklaus, traf sich am Donnerstag, 7. März 2024, mit Thomas Jarzombek MdB, um mit ihm über die aktuelle Problematik zu sprechen. Er verwies dabei insbesondere auf den angefallenen Rückstau und das kaum zu bewältigende massive Arbeitsaufkommen: „Wir sprechen hier von einer enormen Belastung eines ganzen Berufsstandes. Ohne richtige Guidance bei der Prüfung und dem Fachkräftemangel sind wir Steuerberater möglichen Klagen auf Schadenersatz bei Fristablauf ausgeliefert. Und dies, nachdem der Berufsstand in der Corona-Krise als Prüfinstanz bei den Hilfsanträgen eingesprungen ist. Zielführend und entlastend wäre daher, eine grundsätzliche Fristverlängerung bis zum 31.12.2024 sowie in begründeten Einzelfällen angemessene Nachfristen (zum Beispiel in Krankheitsfällen) zu gewähren.“ Hinzu kämen unverhältnismäßige Rückfragen und unterschiedliche Auslegungen und Herangehensweisen bei den Förderbedingungen und Förderprogrammen in den einzelnen Bundesländern, z.B. bei der Frage der Fälligkeit förderfähiger Fixkosten. Sinnvoll wären auch Schwellenwerte, bis zu denen nicht geprüft wird.
Thomas Jarzombek MdB signalisierte, den Anliegen der Verbände und Kammern gegenüber positiv eingestellt zu sein und hält ein lösungsorientiertes Vorgehen für zweckmäßig: „In der Coronazeit musste bei den Gesetzen in Bezug auf die Zuschussprogramme wegen der extremen Kurzfristigkeit schnell agiert werden. Mit dem Wissen von heute sind pragmatische Lösungen gefragt und Anpassungen erforderlich.“ Er plädiert auf Planungssicherheit: „Das bisherige Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums, die Abgabefrist jeweils um zwei bis drei Monate zu verschieben, hat sich nicht bewährt. Deshalb ist es erforderlich, Unternehmern, prüfenden Dritten und Bewilligungsstellen eine planbare Perspektive zu eröffnen und die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.“