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Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022 verlängert

Nach eine Pressemitteilung von BMF und BMWi werden die Corona-Wirtschaftshilfen fortgeführt. Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ sollen zeitnah überarbeitet werden. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Die SteuerberaterAkademie Düsseldorf bietet am 7. April 2022 ein zusätzlichen Onlineseminar an. Zum Seminar gelangen Sie hier: https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/seminare/22joba-0704o-ueberbrueckungshilfe-iv-praxishinweise-fuer-pruefende-dritte-7750686/