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Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen

Verbände-Allianz fordert Sicherheit für Grundstückseigentümer und Entlastung der Finanzverwaltung und Steuerberater.


Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen sollen Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unbedingt vorläufig erlassen. Das fordert eine Verbände-Allianz der Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe sowie Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW, Deutscher Steuer-Gewerkschaft (DSTG) NRW, Haus&Grund NRW und Verband Wohneigentum NRW. So könne eine Einspruchswelle verhindert werden, denn schon jetzt sind zahlreiche Einsprüche wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an den Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer anhängig. 

Wenn die gerichtliche Klärung – erste Musterverfahren laufen bereits – die Verfassungswidrigkeit der jetzt geltenden Bewertungsregeln ergibt, könnte dies für alle Bescheide gelten und nicht nur für Eigentümer, die ihre Bescheide bereits angefochten haben. Die Verbände-Allianz fordert deshalb Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig ergehen. Damit könne eine Einspruchswelle verhindert werden, alle Eigentümer bekämen Rechtssicherheit und Finanzverwaltung und Steuerberater würden entlastet.