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Dialog im Haus der Steuerberater: Meldung der Ausgleichsabgabe

Unternehmen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich nach § 154 SGB IX verpflichtet, Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Wenn dies nicht im erforderlichen Umfang geschieht, wird die sogenannte „Ausgleichsabgabe“ erhoben. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Betriebsgröße sowie der erfüllten Beschäftigungsquote. Die mit der Meldung (in Selbstveranlagung) ermittelte Ausgleichsabgabe ist für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens zum 31.03.2024 an das zuständige Inklusionsamt zu entrichten. Häufig wird die Meldung für die Unternehmen durch den Steuerberater / die Steuerberaterin erstellt.

Das Online-Seminar von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf in Kooperation mit dem LVR-Inklusionsamt informiert über die Funktion der Ausgleichsabgabe und den Verfahrensablauf der Meldung. Zudem werden Hintergründe zur Berechnung sowie die Änderungen ab dem 01.01.2024 dargestellt.  

Zielsetzung:
Das Seminar soll Ihnen in Hinblick auf die Ausgleichsabgabe eine Beratungssicherheit verschaffen.

Zielgruppe:
Steuerberater(innen) und ihre Mitarbeiter(innen), die kleine und mittelständische Arbeitgeber bei der jährlichen Meldung zur Ausgleichsabgabe unterstützen

Dauer:
90 Minuten (für den Vortrag sind ca. 60 Minuten, für eine offene Fragerunde, in der Ihre Fragen beantwortet werden, sind rd. 30 Minuten eingeplant)

Referentin:
Frau Emel Öksüz, LVR-Inklusionsamt

Zur Anmeldung