DStV: Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen auf der Kippe
Die informelle Arbeitsgruppe zum Wachstumschancengesetz hat sich u.a. auf den Verzicht der Meldepflicht verständigt. Der Vermittlungsausschuss befasst sich am 21.02.2024 mit dem geschnürten Gesamtpaket.
Am 16.02.2024 stieg über die Medienberichterstattung zum Fortgang der Verhandlungen über das Wachstumschancengesetz weißer Rauch auf (vgl. Handelsblatt vom 09.02.2024. Der DStV hat fortwährend und mit aller Kraft gegen die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen gekämpft – so etwa als Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses der Deutschen Bundestags. Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen belegte deutlich, dass die Wirksamkeit des Instruments in Frage steht, das Ziel verfehlt wird und der damit verbundene Aufwand unangemessen ist. Auch dank des nachhaltigen Engagements der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der von der Union geführten Finanzministerien der Länder ist nunmehr eine politische Kurskorrektur gelungen. Das ist ein großartiges Signal an den Berufsstand in herausfordernden Zeiten!
Vgl. DStV, TB026/24, Stand: 12.2.2024