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Eingeschränkte Erreichbarkeit des Finanzgerichts Düsseldorf

Das Finanzgericht Düsseldorf teilt mit, dass es aufgrund technischer Arbeiten in der Zeit vom 29. Februar 2024, 13:00 Uhr, bis voraussichtlich 04. März 2024, 08:00 Uhr, über den elektronischen Rechtsverkehr eingehende Nachrichten nicht verarbeiten kann. In eiligen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit einer Ersatzeinreichung im Wege der Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften (§ 52d Satz 3 FGO). Auch telefonische Anfragen können an diesen Tagen nur sehr eingeschränkt weiterverarbeitet werden.