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Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern zum 01.01.2025

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG

Ab dem 01.01.2025 wird – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Das BMF plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben hierzu zu veröffentlichen. Der Entwurf wurde am 13.06.2024 den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.

BMF, Entwurf vom 14.06.2024