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FG Düsseldorf: Steuerbegünstigte Betriebsübertragung

Bei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung i.S.d. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Einzelfall auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10% der land- und forstwirtschaftlichen Fläche ausmachen.

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2024, 3 K 2604/21 E