Startseite

FG Münster: Aktive Nutzungspflicht von beSt

Die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Steuerberater (beSt) besteht lt. FG Münster erst, sobald die Bundessteuerberaterkammer dem jeweiligen Steuerberater die Registrierungsaufforderung mit den notwendigen Registrierungsangaben für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach übersandt hat. Ein früherer Beginn ergibt sich nicht aus der Möglichkeit, den Versand der Registrierungsaufforderung durch einen sog. Fast-Lane-Antrag zu beschleunigen.

Vgl. dazu FG Münster vom 14.04.2023, 7 K 86/23 E und StBdirekt, eNews Steuern 16/2023 vom 24.04.2023