Fristverlängerung für Corona-Wirtschaftshilfen-Schlussabrechnung bis 31.08.2023: Zusatzseminar am 11.08.2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten bis zum 31.08.2023 verlängert wurde. Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.08.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.12.2023 beantragt werden.
Sie benötigen noch Unterstützung für den Endspurt: Unser Onlineseminar am 11.08.2023 (10:00-12:00 Uhr) mit WP/StB Carsten Nicklaus bringt Sie auf den aktuellen Stand und hilft Ihnen bei der praktischen Umsetzung.