Fristverlängerung für Endabrechnung der Neustarthilfe
Fristverlängerung für Endabrechnung der Neustarthilfe: Die Frist für das Einreichen der Endabrechnung ist für prüfende Dritte bis zum 31.03.2023 verlängert worden. Die Fristverlängerung betrifft sämtliche Endabrechnungen zur Neustarthilfe.
Die Neustarthilfe unterstützte Soloselbständige im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 mit bis zu 7.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften mit bis zu 30.000 Euro. Sie wurde als Vorschuss für Januar bis Juni 2021 ausgezahlt. Soloselbständige mit Umsatzeinbußen ab 60 Prozent müssen den Vorschuss nicht zurückzahlen. Informationen zur Neustarthilfe finden Sie hier
Empfehlung zur Schlussabrechnung 1 und 2: Besuchen Sie auch unser Seminar "Schlussabrechnungen Paket 1 und 2" am 26.01.2023. Zur Ausschreibung und Anmeldung