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Gesetzentwürfe zur Aufklärung von Steuerstraftaten und Strafen für Steuerhinterziehung

In seiner Sitzung am 11. März 2022 hat der Bundesrat zwei Gesetzinitiativen beschlossen, mit denen die Aufklärung von Steuerstraftaten verbessert und höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung eingeführt werden sollen.

Aufklärung von Steuerstraftaten verbessern

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels zu schützen. Am 11. März 2022 beschloss er, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Börsengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen. Er wiederholt damit einen Vorschlag, den er im Juni letzten Jahres - kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode - schon einmal beschlossen hatte. Mit dem erneuten Vorstoß auf Anregung des Landes Hessen will der Bundesrat auch Lehren aus der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ziehen.

Höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung

Zudem setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung zu erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern. Ebenfalls am 11. März 2022 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Bundesrat schlägt vor, im Regelbeispiel des Paragraf 370 Abgabenordnung die Einschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu streichen und durch den allgemeinen Begriff Steuern zu ersetzen. Über den Verweis auf den Straftatenkatalog des § 100a Strafprozessordnung wären dann auch erweiterte Ermittlungsmethoden möglich - zum Beispiel Telefonüberwachung.

Quelle: Bundesrat kompakt vom 11.03.2022