Grunderwerbsteuer: Drei neue gleichlautende Erlasse - Unser Seminar am 21.06.2024!
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit Datum vom 05.03.2024 drei gleichlautende Erlasse veröffentlicht, die derzeit nur über juris abrufbar sind.
Es wurden dadurch insbesondere gesetzliche Änderungen (z.B. Einfügung von § 1 Abs. 2b GrEStG, Verlängerung der einzuhaltenden Fristen auf zehn Jahre, Absenkung der Beteiligungsgrenzen auf 90%, Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 5, 6 GrEStG bei Option einer Personengesellschaft zur Körperschaftssteuer, zeitlich begrenzte Aufrechterhaltung des Gesamthandsprinzips für Personengesellschaften, § 24 GrEStG) eingepflegt.
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